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Auf der Seite zum Thema „Gutachten“ wurden bereits ein paar warnende Worte zu dem Aspekt Gutachten vs. Kostenvoranschlag geschrieben. Hier noch ein paar weitere Details. Der Grund, warum die Versicherung des Unfallverursachers gerne zu einem Kostenvoranschlag rät, kombiniert sich aus zwei Gesichtspunkten. Zum einen ist es das, was bereits angerissen wurde: Wenn nur oberflächlich geprüft wird, wird eventuell auch weniger repariert, was natürlich auch weniger Reparatur- und Materialkosten für die Versicherung bedeutet. Zum anderen muss die Versicherung bei einem potentiellen sogenannten „Bagatellschaden“ nicht die Kosten für ein Guthaben tragen. Die Grenze für solche Fälle liegt je nach Bundesland ungefähr zwischen 700,- und 1000,- EUR, was, wie Sie sich sicher vorstellen können, sehr schnell überschritten werden kann.
Was über den direkt sichtbaren Schaden hinaus als Risiko hinzukommt, ist die ebenfalls bereits angeführte Wertminderung des Fahrzeugs. Ein Unfall, bzw. eine Beschädigung bedeutet in der Regel auch einen verringerten Verkaufspreis. Lassen Sie sich also nicht davon beeinflussen, falls man ihnen verstärkt einen Kostenvoranschlag ans Herz legt, Sie selbst sich aber nicht über das wahre Ausmaß des Schadens sicher sind. Machen Sie sich auch nicht künstlich zum Opfer, in dem Sie nur in der Dimension von Reparaturkosten denken. Wertverlust ist Wertverlust und bedeutet für Sie konkret verlorenes Geld. Mit einem richtigen Unfallgutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Auch dann vor allem, wenn sich später herausstellen sollte, dass doch noch Folgereparaturen notwendig sind, da dann der Ersteller des Kfz Gutachtens in der Haftung steht. Sie erhalten durch eine kompetente Kfz Schadensschätzung mit Gutachten auf jeden Fall eine weitaus größere Transparenz in Ihrem Schadensfall und bezüglich Ihrer Ansprüche.